Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen regelt die Vertragsbeziehung zwischen der Teqcycle Solutions GmbH, Baierbrunner Str. 35, 81379 München, (im Folgenden: Teqcycle) und den Teilnehmer an der Samsung Promotion – Galaxy S23-Serie & Galaxy Z Flip4 (im Folgenden: Teilnehmer).
Veranstalter der Aktion ist: Samsung Electronics GmbH, Am Kronberger Hang 6, 65824 Schwalbach am Taunus, Deutschland (im Folgenden: Samsung). Die Durchführung der Aktion erfolgt durch die Teqcycle Solutions GmbH.
1 Ablauf
1.1 Bei Erwerb (01.04.2023 - 04.07.2023) eines neuen von Telefónica Germany GmbH & Co. OHG angebotenen Modells der Galaxy S23-Serie & Galaxy Z Flip4 bei und bei zusätzlichem Verkauf eines, gemäß Teilnahmebedingungen, teilnahmeberechtigten Altgerätes (Anhang 1) mit einem Ankaufswert von mind. 10,00€ an Teqcycle erhalten Teilnehmer ein Ankaufsangebot für das Altgerät zzgl. 100€ Tauschprämie für das Galaxy S23 oder S23+ bzw. 150€ Tauschprämie für das Galaxy S23 Ultra und 150€ Tauschprämie für das Galaxy Z Flip4. Maßgeblich für die Bestimmung, ob das teilnahmeberechtigte Neugerät während des Aktionszeitraums gekauft wurde, ist das Kauf- bzw. Bestelldatum auf der Rechnung.
1.2 Das teilnahmeberechtigte Altgerät muss während des Zeitraums vom 01.04.2023 bis einschließlich 15.07.2023 (Ausschlussfrist) im Zuge des o2 Handyankaufsprogramm der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für den Verkauf an Teqcycle registriert worden sein. Die Registrierung erfolgt auf den von Teqcycle zur Verfügung gestellten Webseiten oder im lokalen o2 Store. Die Übersendung des Altgeräts muss bis spätestens 15.08.2023 erfolgen.
1.3 Der Teilnehmer muss sich sodann während des Zeitraums vom 01.04.2023 bis einschließlich 15.07.2023 („Registrierungszeitraum“) auf den von Teqcycle zur Verfügung gestellten Webseiten unter Angabe seines Vor- und Nachnamens, seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse, sein Geburtsdatum, sein Bankkonto sowie der Modell- und Zustandsdaten, des Kaufdatums, der Rechnungsnummer, der IMEI (bei Dual SIM-Geräten der IMEI 1) seines Altgerätes und seines erworbenen Neugeräts registrieren. Ein Nachreichen der bei der Registrierung erforderlichen Angaben ist nicht möglich. Bei Dual SIM-Aktionsgeräten muss eine der zwei IMEI-Nummern eingegeben werden. Die IMEI-Nummer wird angezeigt, wenn *#06# auf der Tastatur des Altgerätes eingegeben wird, sofern dies über das Android Betriebssystem betrieben wird. Bei Altgeräten des Herstellers ‚Apple‘ wird die IMEI-Nummer in Einstellungen unter ‚Allgemein‘ bei Punkt ‚Info‘ angegeben.
1.4 Der Teilnehmer muss dasselbe Bankkonto beim Trade-in wie auch bei der Registrierung verwenden und gleichzeitig auch der Inhaber des angegebenen Bankkontos sein.
1.5 Des Weiteren muss der Teilnehmer im Rahmen der Registrierung auf der Aktionswebsite die Rechnung für sein Neugerät mit der der Kauf zu einem Zeitpunkt während des Aktionszeitraums belegt wird, auf der Aktionswebsite hochladen. Mobilfunkrechnungen /-verträge oder Bestellbestätigungen können nicht als Kaufnachweis akzeptiert werden. Auf der Rechnung müssen die Angabe des Händlers, das Bestell- bzw. Kaufdatum, das Neugerät und die Anschrift des Teilnehmers klar erkennbar sein. Falls eine dieser Angaben auf der Rechnung nicht klar zu erkennen ist, muss zusätzlich eine Bestellbestätigung hochgeladen werden, aus der die fehlende/n Angabe/n klar hervorgeht/en.
1.6 Berechtigte Altgeräte sind Tablets mit IMEI, Handys bzw. Smartphones, die den nachfolgenden Kriterien und AGB des Trade-in entsprechen. Altgeräte können nur solche Tablets, Handys bzw. Smartphones sein (kumulativ), (i) die nicht gesperrt sind und sich noch anschalten lassen, (ii) deren Touchscreen keine Risse hat und (iii) die keinen Wasserschaden aufweisen. Teqcycle ermittelt den speziell für diese Aktion geltenden Ankaufspreis für das Altgerät anhand Modell, Alter und Zustand des angebotenen Altgeräts. Dieser Ankaufspreis kann vorab von dem Teilnehmer auf der Registrierungsseite ermittelt werden. Die Abwicklung des Verkaufs (inkl. Auszahlung des Ankaufspreises) erfolgt allein zwischen dem Teilnehmer und Teqcycle nach den im Trade-in bezeichneten AGB.
1.7 Der Veranstalter bzw. der von ihm beauftragte Servicepartner Teqcycle prüft sodann, ob der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Ist dies der Fall, ist der Teilnehmer berechtigt, ein funktionierendes Altgerät, welches die in Ziffer 1.6 gelisteten Anforderungen erfüllen muss, zu einem in Abhängigkeit des Altgerätezustands zu vereinbarenden Kaufpreises an Teqcycle zu verkaufen. Dem Teilnehmer wird sodann ein Versandlabel zum Selbstausdrucken auf seiner persönlichen Statusseite zum Übersenden des Altgerätes zur Verfügung gestellt. Der Versand muss daraufhin von dem Teilnehmer eingeleitet werden.
1.8 Um den Kaufpreis nebst Trade-In-Bonus in Anspruch nehmen zu können, muss der Teilnehmer sein registriertes Altgerät bis spätestens 15.05.2023 nach Erhalt des Versandlabels an Teqcycle versenden. Für die Aktion können nur Altgeräte berücksichtigt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Bei dem Altgerät muss es sich um ein betriebsbereites, freigeschaltetes und entriegeltes Smartphone oder Tablet (kumulativ) ohne Wasserschaden handeln. Alle Aktivierungssperren (z.B. Google-Sperre, iCloud-Sperre oder Samsung-Reaktivierungssperre) müssen vor dem Versand entfernt werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass das Gerät vor dem Versand auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wurde und keinen SIM- oder Net-Lock aufweist. Das Display muss voll funktionsfähig sein und darf keine Risse oder Brüche aufweisen. Es müssen alle am/ im Smartphone oder Tablet verbauten Bauteile des Smartphones oder Tablets vorhanden sein und das Gerät muss sich noch anschalten und aufladen lassen können.
1.9 Die Tauschprämie wird in der Regel innerhalb von 30 Werktagen nach gültiger Registrierung von Teqcycle auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
1.10 Erfüllt das Altgerät sowie dessen Einsendung die Voraussetzungen unter Ziffer 1.6 oder 1.8 nicht oder können sich die Parteien nicht auf einen Kaufpreis für das Altgerät einigen, kommt kein Kaufvertrag über das Altgerät zwischen dem Teilnehmer und Teqcycle zustande und es besteht weder ein Anspruch auf einen Kaufpreis noch auf die Tauschprämie. In diesem Falle wird das Altgerät auf Kosten des Veranstalters durch Teqcycle an den Teilnehmer zurückgesandt. Der Teilnehmer wird entsprechend per E-Mail informiert.
1.11 Bei endgültiger Rückabwicklung des Kaufs des Altgeräts oder Neugeräts ist der Teilnehmer verpflichtet, die in Ziffer 1.1 genannte Tauschprämie an Samsung zurückzuerstatten. In einem solchen Fall muss sich der Teilnehmer telefonisch an den Kundenservice wenden: +49 (89) 790869875 oder o2handyankauf@teqcycle.com. Eine Rückabwicklung des Verkaufs des Altgerätes kann unabhängig von der Rückgabe des Neugeräts erfolgen, solange dies noch vorhanden ist. Teqcycle behält sich insoweit die Möglichkeit vor, dem Teilnehmer ein neues Angebot zum Kauf seines Altgerätes vorzulegen.
2 Teilnahmeberechtigung
2.1 Teilnahmeberechtigt sind private Endkunden ab 18 Jahren.
2.2 Teilnahmeberechtigt sind nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
2.3 Die Teilnahme erfolgt mit max. 3 Aktionsgeräten pro Haushalt.
3 Sonstige Bedingungen
3.1 Die Aktion gilt, solange der Vorrat reicht.
3.2 Dem Veranstalter der Aktion steht es frei, die Aktion vorzeitig zu beenden. Die Aktion kann auch verlängert werden.
3.3 Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit auf die Teilnahme an der Aktion durch Kontaktaufnahme per E-Mail an o2ankaufservice@teqcycle.com zu verzichten. Der Teilnehmer muss beachten, dass er an der Aktion nur teilnehmen kann, wenn er die o.g. Daten angibt.
3.4 Jedes Altgerät und Neugerät kann nur einmal an der Aktion teilnehmen. Nach einmaliger Registrierung der IMEI-Nummer ist diese für jede weitere Verwendung im Zuge der Aktion gesperrt. Bei Dual SIM-Geräten wird bei Registrierung einer der beiden IMEI-Nummern die jeweils nicht verwendete IMEI-Nummer ebenfalls gesperrt.
3.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet während des Registrierungszeitraums das Altgerät nicht an Dritte zu übergeben, zu übereignen oder weiterzuverkaufen, wenn eine Registrierung des Gerätes bereits stattgefunden hat.
3.6 Die Trade-In Aktion ist nicht mit anderen Aktionen, Gutscheinen, Zuschüssen, Boni oder Rabattaktionen des Veranstalters kombinierbar. Der Bezug zum Zwecke des Weiterverkaufs ist ausgeschlossen.
3.7 Der Veranstalter bzw. der von ihm beauftragte Servicepartner Teqcycle behält sich das Recht vor, Belege im Original anzufordern und in diese Einsicht zu nehmen, Registrierungen auf die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen hin zu prüfen und gegebenenfalls eine Gewährung der Tauschprämie abzulehnen. Registriert ein Teilnehmer unvollständige Daten und/oder sendet unvollständige Belege, wird er von Teqcycle über die persönliche Statusseite darauf hingewiesen. Er hat dann die Möglichkeit, die fehlenden Belege innerhalb von sieben Tagen ab der Benachrichtigung nachzureichen. Wenn der Teilnehmer der Aufforderung innerhalb dieser Frist nicht nachkommt, erlischt sein Anrecht auf Teilnahme an der Aktion und auf Zahlung eines Kaufpreises für sein Altgerät sowie die Gewährung der Tauschprämie.
3.8 Registriert sich ein Teilnehmer mit irreführenden, falschen oder betrügerischen Angaben, wird seine Registrierung nicht freigeschaltet. Wenn ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt, unrichtige Angaben zu seiner Person macht, sich unlauterer Hilfsmittel bedient und/oder versucht, an der Aktion öfter als nach diesen Teilnahmebedingungen erlaubt teilzunehmen, ist der Veranstalter berechtigt, ihn von der Aktion auszuschließen. Der Veranstalter wird den Teilnehmer per E-Mail darüber in Kenntnis setzen, dass seine Registrierung nicht weiterbearbeitet beziehungsweise er von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen wird. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes ist der Veranstalter – auch nachträglich – berechtigt, die Gewährung der Aktion zu verweigern und bereits gewährte Zahlungen zurückzuverlangen.
3.9 Der Teilnehmer erklärt sich bei Registrierung des ersten Aktionsgerätes mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
3.10 Sollte die Aktion einen steuerpflichtigen Vorteil darstellen, liegt die Verpflichtung zum Abführen von Steuern beim Teilnehmer.
4 Verbote und Urheberrechte
4.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Skripte und / oder Software einzusetzen, die die Funktionsfähigkeit der Internetseite von Teqcycle beeinträchtigen könnten.
4.2 Die Inhalte auf der Internetseite von Teqcycle dürfen ausschließlich für die vertraglichen Zwecke verwendet werden. Jede anderweitige Nutzung ist untersagt.
4.3 Die Inhalte der Internetseite von Teqcycle sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte von Teqcycle oder der Kooperationspartner bleiben vorbehalten. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verändern der Internetseite von Teqcycle ist, soweit dies nicht technisch zur bestimmungsgemäßen Nutzung notwendig ist, verboten.
5 Haftung
5.1 Die Haftung von Teqcycle, insbesondere auch die persönliche Haftung der Gesellschafter, sowie deren Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter für vor, während oder nach dem Bestehen des Vertragsverhältnisses verursachte Schäden, ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist ausgeschlossen.
5.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Teqcycle nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
5.3 Der Teilnehmer übernimmt keine Haftung für Sachmängel oder Garantien für Altgeräte und Neugeräte. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadenersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt hiervon unberührt.
6 Datenschutz
Teqcycle verpflichtet sich, die Daten des Teilnehmers vertraulich zu behandeln und nur zur Abwicklung des Rücknahmeprozesses zu nutzen. Einzelheiten zur Nutzung des Aktionswebseite und den Rechten der Teilnehmer sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
7 Online-Streitbeilegung
Teqcycle nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist München, soweit der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8.3 Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke zeigen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt, tritt an Stelle der Bestimmung eine solche, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie diesen Punkt von vornherein bedacht hätten; dabei ist den beiderseitigen, wirtschaftlichen Interessen in angemessener, vertretbarer Weise Rechnung zu tragen. Der vorhergehende Satz gilt entsprechend bei Vorliegen von Regelungslücken.
Geräteliste
Eine Übersicht aller teilnehmenden Altgeräte-Modelle finden Sie hier:
https://static.teqcycle.com/otb/tef/files/tauschpraemie.pdf